Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorwort

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Regeln, die für reibungslose, möglichst schnelle und unkomplizierte Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden sorgen sollen. Zukünftige Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten im Sinne des HGB sind davon auch ohne ausdrückliche Vereinbarung betroffen. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i.S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley ist unter anderem als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit gelten diese Bedingungen.

§ 1 Haftungsbeschränkung

Die von uns gelieferten Objektinformationen, Unterlage, Pläne etc. stammen vom ursprünglichen Anbieter (Veräußerer, Vermieter, Rechtsinhaber, etc.). Trotz großer Sorgfalt kann eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben nicht übernommen werden. Es obliegt daher unseren Kunden, die von uns gelieferten Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Ebenfalls kann Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley keine Gewähr dafür übernehmen, dass das Objekt im Augenblick des Zugangs der Offerte noch verfügbar ist. Die Offerte des Objektes erfolgt freibleibend und unverbindlich. In allen Fällen und unabhängig vom Rechtsgrund haftet Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es liegt ein Kardinalpflichtverstoß oder ein Fall der Haftung für Verzug oder Unmöglichkeit vor. Soweit Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung auf den typischen Schaden beschränkt.

§ 2 Vertraulichkeit

Alle Informationen und Unterlagen, die durch uns übermittelt wurden, einschließlich Objektnachweise, sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt. Sie dürfen nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley an Dritte weitergegeben werden. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley die mit ihr vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 3 Doppeltätigkeit

Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley darf sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig werden.

§ 4 Kundendaten

Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley darf personenbezogene Daten, die zur Vertragsbearbeitung notwendig sind, erheben und gesetzeskonform verarbeiten.

§ 5 Haftung

Alle Objektdaten wurden vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt, Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley übernimmt für deren Richtigkeit keinerlei Haftung. Es obliegt dem Kunden diese Daten auf deren Richtigkeit zu prüfen.

§ 6 Rückfragepflicht

Der Eigentümer eines Objektes, das über Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley vermarktet werden soll, ist in der Pflicht vor dem Zustandekommen eines Hauptvertrages (Miet -oder Kaufvertrag) Rücksprache mit Münsterland Immobilien zu halten, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch deren Tätigkeit veranlasst wurde.

§ 7 Aufwandsersatz

Der Kunde ist verpflichtet Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley die in Erfüllung ihres Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Internetauftritt, Telefonkosten, Porto-Kosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) für den Fall zu erstatten, dass aufgrund einer vorzeitigen Kündigung des Maklervertrages, kein Vertragsabschluss zustande kommt.

§ 8 Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne, der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§ 9 Gerichtsstand

Wenn es sich bei unserem Kunden auch um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, so ist als Gerichtsstand Warendorf vereinbart.

§ 10 Vertragsabschluss

Die vereinbarte Provision ist umgehend nach unterzeichnetem Hauptvertrag (Kaufvertrag/Mietvertrag) fällig, spätestens jedoch nach vierzehn Tagen. Die Höhe der Provision richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie nach dem Standort der jeweiligen Immobilie und den örtlichen Gegebenheiten. Sie ist vertraglich frei vereinbar. Der Provisionsanspruch ist verdient und fällig, sofern durch die Tätigkeit von Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt, und zwar auch dann, wenn Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley für den Vertragsabschluss nicht allein ursächlich, jedoch mitursächlich ist. Die Provision ist auch dann verdient und fällig, wenn zwischen dem nach dem Auftrag nachzuweisen bzw. zu vermittelnden Vertrag und dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag wirtschaftliche Identität besteht. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Hauptvertrag ganz oder teilweise nicht durchgeführt, aufgehoben oder rückabgewickelt wird, oder wenn eine Partei von einem vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsrecht gebraucht macht, und Münsterland Immobilien Inh. Anne-Theres Ley keines dieser Szenarien durch fehlerhaftes Verhalten zu verschulden hat. Macht eine Partei von einem Minderungsrecht Gebrauch, hat dieses keinerlei Einfluss auf die Höhe des Provisionsanspruchs

§ 11 Verbraucherhinweise zur Streitbeilegung

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Wir nehmen auch nicht am Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß § 36 VSBG teil.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder zukünftig werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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