Der Gebäudeenergieausweis bietet Kauf- und Mietinteressenten die Möglichkeit, den Energieverbrauch von Immobilien zu vergleichen und die daraus resultierenden Kosten zu kalkulieren. Dadurch können Immobilienbesitzer den aktuellen Energiezustand einsehen und gegebenenfalls Modernisierungsempfehlungen umsetzen. Durch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen kann oftmals eine Wertsteigerung vor dem Verkauf erzielt werden. Auch das eigene Heizverhalten kann überprüft und somit können letztendlich Heizkosten eingespart werden.
Grundsätzlich wird zwischen zwei verschiedenen Energieausweistypen unterschieden – dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis bewertet hingegen nutzerunabhängig den theoretischen Energiebedarf, der aus dem Zustand des Gebäudes hervorgeht.
Für die Ermittlung des Energieverbrauchs wird meist über eine Abrechnungsperiode der zurückliegenden drei Jahre die tatsächlich verbrauchte Energie herangezogen. Die Energieeffizienz wird hierbei anhand des gemessenen Energieverbrauchs der Bewohner bewertet, wobei die Energieverbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre berücksichtigt werden.
Das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner beeinflusst das Ergebnis natürlich stark. Da die meisten Bewohner einen individuellen Verbrauch haben, können nur begrenzt Aussagen über den zukünftigen Bedarf oder den energetischen Zustand der Immobilie gemacht werden. Somit ist der verbrauchsorientierte Energieausweis weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Die Ermittlung des Energieverbrauchs wird in der Regel vom jeweiligen Versorgungsunternehmen oder einem Messanbieter durchgeführt.
Der Bedarfsausweis bildet den theoretischen Energieverbrauch, beispielsweise eines Wohnhauses, ab. Die Grundlage des Bedarfsausweises ist ein technisches Gutachten, welches von einem Fachmann erstellt wird. Für die Berechnung der Werte von Wohngebäuden und Co. werden technische Details, wie zum Beispiel der Zustand von Wänden, Fenstern und der Anlagentechnik (Heiz- und Lüftungsanlage, beziehungsweise die Verwendung erneuerbarer Energien) herangezogen. Nicht zur Berechnung herangezogen wird das individuelle Verbrauchsverhalten der Bewohner eines Wohngebäudes. Das große Plus dieses Ermittlungsverfahrens ist die Identifizierung von energetischen Schwachstellen bei Gebäuden. Messungen vor Ort sind nicht erforderlich, da die Energiekennwerte unter Annahme standardisierter Rahmenbedingungen für Witterung und Nutzerverhalten berechnet werden.
Beide Energieausweisvarianten enthalten individuelle Modernisierungsempfehlungen für die jeweilige Immobilie. Bei dem Bedarfsausweis sind diese meist besser auf das jeweilige Gebäude zugeschnitten. Verbrauchs- und Bedarfsausweis enthalten zwar dieselbe Energieeffizienzskala, jedoch können die Bewertungen der beiden Varianten für dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen. Nicht selten wird die Effizienzklasse bei Verbrauchsausweisen besser bewertet als bei Bedarfsausweisen. Beim Bedarfsausweis fallen beispielsweise Wärmeverluste durch Gebäudeundichtigkeiten sehr stark ins Gewicht. Zusätzlich wird für die Bewertung von einer Normbeheizung ausgegangen, die in der Realität selten vorkommt. Beim Verbrauchsausweis ist die Bewertung natürlich abhängig vom Verhalten der Bewohner, allerdings fließt bei der Bewertung auch nur der tatsächlich ermittelte Verbrauch mit ein.
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